DEVISENGESCHÄFTE UND IHRE STEUERLICHE BEHANDLUNG

Dobler & Partner // 15/01/2018  

Welche Steuerregeln gelten bei Devisengeschäften? Das Spekulieren mit fremden Währungen setzt steuerrechtliches Know-how voraus. Unser Team der Kanzlei Dobler & Partner in Freiburg informiert Sie kompetent und persönlich zu den Steuerregeln für Devisengeschäfte.

Gewinne aus Fremdwährungsguthaben

Im Unterschied zu Währungsgewinnen, die ein Anleger aus seinem deutschen Depot heraus durch den Kauf und Verkauf von Fonds erzielt und für die automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer von der Hausbank von den Gewinnen abgezogen werden, gestalten sich Gewinne mit sogenannten „Fremdwährungsguthaben“ ungleich komplizierter.
Unter „Fremdwährungsguthaben“ versteht man Kontoguthaben in einer anderen Währung als Euro. Ob das Konto im In- oder Ausland gehalten wird, spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Kontoguthaben in Fremdwährung innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert wird und steigende Kurse einen Gewinn ermöglichen (in Euro), entsteht eine Steuerpflicht.
Zunächst muss unterschieden werden zwischen der Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens (zum Beispiel wenn ein Euro-Guthaben in ein Dollar-Guthaben umgewandelt wird, wozu eine normale Überweisung genügt) und der Veräußerung eines Fremdwährungsguthabens (zum Beispiel wenn diese in Euro umgewandelt oder zur Anschaffung von Wertpapieren verwendet wird).
Nach der Gewinnermittlung (Umrechnung des Fremdwährungsbetrages zum Veräußerungs- oder Anschaffungszeitpunkt in Euro; die positive Differenz ist der Gewinn) kann berechnet werden, ob dieser innerhalb eines Jahres angefallen und damit steuerpflichtig ist. Dazu wird geprüft, ob eine Aufstockung eines Dollar-Kontos durch Umwandlung weiterer Euro-Beträge vorliegt; die zuerst erworbenen Dollar gelten als zuerst veräußert („FiFo“ = First in – First out).
Bei Devisentermingeschäften gelten andere Bestimmungen – wir informieren Sie gerne dazu.

Anders als üblich behalten deutsche Banken auf Fremdwährungsgewinne keine Abgeltungssteuer ein. Auch in der Steuerbescheinigung sind steuerpflichtige Gewinne und Verluste nicht enthalten, und nur bei ausgewählten Banken in der freiwilligen Erträgnisaufstellung. Die Gewinne müssen hier durch den Steuerpflichtigen selbst ermittelt und deklariert werden. Die konkrete Ermittlung der Gewinne ist kompliziert. Das gilt vor allem dann, wenn viele Transaktionen über ein Fremdwährungskonto laufen, wie es oft bei Wertpapierabwicklungskonten in Fremdwährung der Fall ist. Bevor Sie sich solchen Geschäften zuwenden, sollten Sie also sicherstellen, dass Ihre Bank auch tatsächlich die steuerrelevanten Daten zur Verfügung stellt. Andernfalls wird die nachträgliche Ermittlung eine aufwendige Fleißarbeit, da für jedes Geschäft die Jahresfrist nach der FiFo-Methode ermittelt und nach den jeweiligen Kursen die Differenz geprüft werden müßte.

Wir beraten Sie gerne individuell und detailliert zur Besteuerung von Devisengeschäften und zu allen Fragen des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer

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