ABGABEFRISTEN FÜR DIE STEUERERKLÄRUNG 2017

Dobler & Partner // 20/06/2018  

Zwischen dem 01.06. 2018 und dem 02.01. 2019 liegen die Abgabefristen für die Steuererklärung 2017. Die unterschiedlichen Fristen variieren je nachdem, durch wen die Steuererklärung erstellt wurde und auf welche Weise sie dem Finanzamt übermittelt wird. Unser Team von der Kanzlei Dobler in Freiburg berät Sie gerne persönlich zu den unterschiedlichen Abgabefristen für die Steuererklärung 2017.

Steuerzahler, die für ihre Steuererklärung 2017 Papier-Formulare verwenden und diese selbst ausfüllen, sollten diese bereits beim Finanzamt abgegeben haben: Stichtag hierfür war der 1. Juni 2018.
Wer seine Steuererklärung elektronisch erstellt und einreicht, muss diese bis spätestens am 31. Juli 2018 übermittelt haben. Für Fristverlängerungen genügt in der Regel ein Anruf beim zuständigen Finanzamt.
Für unsere Klienten verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung bis zum 2. Januar 2019: Alle Steuerzahler, die auf die Unterstützung eines Steuerberaters, ein Lohnsteuerhilfevereins oder eines Rechtsanwaltes zurückgreifen, müssen ihre Angaben zur Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht haben.
Unsere Kanzlei mit unserem mehrfach qualifizierten Team übernimmt und optimiert Ihre Steuererklärung und berät Sie in allen steuertechnischen Fragen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit der Kanzlei Dobler in Freiburg. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig zu allen Aspekten des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. 

Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer

Dieser Artikel hat Ihnen gefallen?

Dann könnten Ihnen auch diese Artikel gefallen...

Cookie-Einstellungen