Familienunternehmen in Deutschland werden durch die hier geltende Unternehmensbesteuerung international benachteiligt – dieses Fazit zieht eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsordnung (ZEW) in Mannheim. Erstellt wurde sie im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen. Für unser Team von der Kanzlei Dobler in Freiburg gehört die Beratung von Unternehmen in steuerlicher, wirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht zur Kernkompetenz. Wir unterstützen Sie fachlich herausragend, kosteneffizient und individuell.
Die deutsche Unternehmensbesteuerung lässt Familienunternehmen international zurückfallen
Im globalen Standortwettbewerb hat sich Deutschland zum Hochsteuerland für Unternehmen entwickelt und lässt damit insbesondere Familienunternehmen international zurückfallen. Der Vorsprung durch die damals gelobte Unternehmenssteuerreform von 2008 sei dahin, so die Studie. Während Länder wie die Schweiz und Großbritannien über Reformen nachdenken und die USA mit ihrer Senkung des Steuersatzes auf Unternehmensgewinne von 35 Prozent auf 21 Prozent günstigere Bedingungen als 15 EU-Länder bieten, liegt Deutschland durch die geltende Unternehmensbesteuerung weit über dem EU-Durchschnitt. Für Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt die Steuerbelastung wegen höherer Gewerbesteuersätze inzwischen bei 30 Prozent.
Für den deutschen Gesetzgeber besteht Handlungsbedarf, empfiehlt die Studie: Eine Senkung der Steuersätze sei unumgänglich, um als Standort für Unternehmen attraktiv zu bleiben. Sie sieht durch die hohe Unternehmensbesteuerung in Deutschland vor allem Familienunternehmen im Nachteil und weist auf die Gefahr hin, dass Unternehmen Gewinne im Ausland entstehen lassen.
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