Arbeitgeberzuschüsse beim 49-Euro-Ticket

Dobler & Partner // 26/02/2024  

Für 49 Euro im Monat ist es nun möglich deutschlandweit alle Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr unbegrenzt oft im jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu nutzen. Dieses 49-Euro-Ticket kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Wie dies funktioniert, ob darauf Steuern zu zahlen sind und welche Auswirkungen sich dadurch ergeben, erklärt dieser Artikel.

Arbeitgeber können ihren beschäftigten Personen das 49-Euro-Ticket als sog. Jobticket kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellen oder diesen einen entsprechenden Zuschuss zum Erwerb des 49-Euro-Tickets leisten. Die geleistete Zahlung des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz steuerfrei und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Das bedeutet, dass die Zahlung ohne Abzüge den Arbeitnehmern zugutekommt. Interessant ist darüber hinaus auch, dass bei Übernahme von mind. 25 % des Ausgabepreises durch den Arbeitgeber zusätzlich bis zum 31.12.2024 5 % Übergangsabschlag auf den Ausgabepreis beim Erwerb des Jobtickets gewährt wird.

Für beschäftigte Personen zu beachten ist, dass die Zahlungen des Arbeitgebers zwar steuerfrei sind (s.o.), diese Zahlungen aber die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kürzen.

Haben Sie als beschäftigte Person Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder als Arbeitgeber Fragen zu lohnsteuerrechtlichen Themen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir Steuerberater in Freiburg im Breisgau von der Kanzlei Dobler & und Partner beraten schon seit vielen Jahren erfolgreich unsere Mandanten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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