STEUERÄNDERUNGEN 2019

Dobler & Partner // 18/12/2018  

Welche Steueränderungen erwarten uns im neuen Jahr? Wir informieren Sie zu den zehn wichtigsten Steueränderungen 2019. Gerne berät Sie unser Team von der Kanzlei Dobler in Freiburg auch persönlich zu diesem Thema.

Ab 2019 verlängert sich die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung um zwei Monate: Erst am 31. Juli 2019 muss diese beim Finanzamt eingehen (bisher am 31. Mai). Für Steuerberater verlängert sich die Frist entsprechend auf dem 28.02. 2020.

Die Altersvorsorge kann steuerlich besser abgesetzt werden. Bei Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in berufsständige Versorgungswerke können ab 2019 maximal 88 Prozent des Höchstbetrages von 24.305 Euro geltend gemacht werden.

Ein Dienstfahrrad (auch Elektrofahrrad) muss im Gegensatz zu einem Dienstwagen vom Arbeitnehmer nicht mehr mit dem geldwerten Vorteil versteuert werden. Die Steuerfreiheit für das Dienstfahrrad ist befristet (Geltung vom 1. Januar 2019 bis Ende 2021).

Bei elektrisch betriebenen Dienstwagen oder Fahrrädern, die auch privat genutzt werden, kann die private Nutzung weiterhin pauschal mit der 1-Prozent-Methode berechnet werden, nun bezogen auf den halben Bruttolistenpreis, nicht mehr auf den vollen.

Der gesetzliche Mindestlohnsatz beläuft sich ab dem 01.01. 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde. Dieser Satz gilt auch für Minijobber.

Mit dem Ansteigen des Grundfreibetrags um 168 Euro auf 9168 Euro soll das Existenzminimum steuerfrei bleiben. Erst bei einem Einkommen über diesem Betrag werden Einkommenssteuern fällig (Ehepartner ab 18.2336 Euro).

Der Kinderfreibetrag erhöht sich 2019 um 96 Euro auf 2490 Euro pro Kind und Elternteil. Dazu kommt der gleichbleibende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von 1320 Euro pro Kind.

Das Kindergeld steigt ab dem 01.07.2019 um 10 Euro auf 204 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, auf 210 Euro für das dritte Kind und auf 235 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Höhere Umzugs-Pauschalen gelten ab 2019 bei Umzügen aus beruflichen Gründen: Neben den Einzelkosten für Makler oder Spedition kann nun auch der Pauschbetrag für „sonstige Umzugskosten“ von der Steuerlast abgezogen werden.

Jobtickets werden wieder steuerfrei: Tickets oder Zuschüsse für Arbeitnehmer für den öffentlichen Nahverkehr sind ab dem Jahr 2019 wieder steuerfrei.

Gerne informieren wir Sie persönlich zu diesen Fragen und allen weiteren Aspekten des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg. Dobler & Partner berät Sie kompetent und zuverlässig. 

Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer

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