GRUNDSTEUERREFORM – AKTUELLE FAKTEN IM ÜBERBLICK

Dobler & Partner // 12/06/2019  

Seitdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 das bisher geltende Grundsteuer- und Bewertungsrecht für verfassungswidrig erklärt hat, beschäftigen sich die Finanzminister von Bund und Ländern mit Eckpunktepapieren und Entwürfen zu Modellen der Grundsteuerreform. Die Zeit drängt: Sollte die Bundesregierung die Grundsteuerreform bis zum Jahresende nicht unter Dach und Fach haben, entgehen den Kommunen jährlich knapp 15 Milliarden Euro.

Nicht nur auf dieser Ebene sorgen die bisher auf dem Tisch liegenden Vorschläge für Stirnrunzeln. Auch Hauseigentümer und Mieter befürchten steigende Belastungen durch erhöhte Grundsteuer-Beträge. Um das zu verhindern, müssten die Kommunen mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform ihre Hebesätze für die Grundsteuer deutlich senken. Die Anpassung der Hebesätze liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.
Unser Team der Kanzlei der Dobler informiert Sie in diesem Beitrag zur aktuellen Diskussion der Grundsteuerreform und berät Sie gerne individuell zu möglichen steuerrechtlichen Entwicklungen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg.

Modelle zur Grundsteuerreform

Der Bund befürwortet als künftige Grundlage der neuen Grundsteuer-Berechnung ein wertabhängiges Modell, d.h. ähnlich der bisherigen Berechnung sollen die Basiswerte für die Berechnung nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren berechnet werden. Die Bodenrichtwerte sollen als Grundlage für die neuen Berechnungen dienen, aber auch das Baujahr oder die durchschnittliche Nettokaltmiete sollen berücksichtigt werden. Die Einheitswerte müssen laut Bewertungsgesetz alle sechs Jahre neu berechnet werden. Mieten, die von der durchschnittlichen Miete um mehr als 30 % abweichen, sollen ausgenommen werden.

Das ebenfalls diskutierte Flächenmodell wird vor allem von der CSU in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg und Hessen favorisiert. Danach soll sich die Bemessungsgrundlage aus der Zahl der Quadratmeter des Grundstücks und des Gebäudes ergeben. Unabhängig davon fordert Bayerns Ministerpräsident Söder eine Öffnungsklausel, die den Ländern erlaubt, eigene Regelungen zu treffen.

Der Bund der Steuerzahler fordert ein einfaches Modell zur Grundsteuer-Berechnung, ohne Berücksichtigung des jeweils aktuellen Immobilen-Werts und begründet dies vor allem mit dem kaum einzuschätzenden Aufwand.

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Dobler & Partner Partnerschaft mbB
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