BESTEUERUNGSRECHTE DER DIGITALEN WIRTSCHAFT – ÄNDERUNGEN MIT BEPS

Dobler & Partner // 21/09/2020  

Ein aktuelles Thema mit internationalem Bezug: Das Besteuerungsrecht der digitalen Wirtschaft wird auf der politischen und öffentlichen Ebene seit Jahren kontrovers diskutiert. Mit der Gründung des BEPS – das Kürzel steht für die englische Bezeichnung „Base Erosion and Profit Shifting“ und umschreibt einen 2019 gestarteten Aktionsplan der OECD-Taskforce für Steuerfragen – soll Bewegung in die Angelegenheit kommen. Ziel der Initiative ist es, die steuerlichen Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben großer Gewinne durch multinationale Konzerne zu vermindern bzw. zu verhindern. Insgesamt verhandeln 137 Länder über die neue Verteilung der Steuergelder.

Die aktuelle Lage, nach der sich die Besteuerungsrechte an der physischen Präsenz eines IT-Unternehmens (das bisherige Betriebsstättenprinzip) orientieren, soll aufgegeben werden. In Zukunft soll die Besteuerung stattdessen an der wirtschaftlichen Präsenz des Unternehmens anknüpfen. Mit „wirtschaftlicher Präsenz“ ist gemeint, dass künftig die Besteuerungsrechte diejenigen Staaten innehaben, in denen die Produkte vermarktet bzw. die Digitalprodukte genutzt werden.

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Besteuerungsrechte mit dem Zwei-Säulen-Modell

Die Steuerreform soll sich auf ein Zwei-Säulen-Modell stützen: Die erste Säule setzt neue Regeln zu den Fragen, wo Unternehmensgewinne besteuert werden können (Anknüpfungsregeln) und zu welchen Anteilen (Gewinnzuweisungsregeln). Die zweite Säule arbeitet die Aspekte der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) aus. Außerdem sollen Strukturen zur Sicherstellung eines bestimmten Steuerniveaus erarbeitet und beschlossen werden, die multinationale Unternehmen mindestens leisten müssen.


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