Welche Steuervorteile ergeben sich beim Kauf von Denkmalimmobilien? Tatsächlich vereinen Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude mehrere Vorteile, sowohl als sichere Geldanlage wie auch in steuerlicher Hinsicht. In diesem Beitrag informieren wir zu den grundlegenden Fakten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Einzelheiten in Bezug auf langfristige Steuervorteile beim Kauf von Denkmalimmobilien.
Hohe Steuervorteile und solide Einnahmen
Immobilien gelten generell als sichere Geldanlage und sind als Baustein der Altersvorsorge aus gutem Grund sehr gefragt. Abhängig von der Lage und dem Einstandspreis unterliegen Immobilien kaum einem Preisverfall. Experten prognostizieren auch für die nahe Zukunft ein anhaltend hohes Preisniveau auf dem Immobilienmarkt.
Denkmalgeschützte Immobilien bieten attraktive Steuervorteile sowie KfW-Fördermöglichkeiten; außerdem können sie höhere Mietrenditen erzielen. Anleger profitieren von der hohen Abschreibung (Denkmal-Afa) für Denkmal-Objekte von 12 Jahren sowie einem steuerfreien Veräußerungserlös bei einem Verkauf nach 10 Jahren. Auf der Grundlage des § 7h/7i im Einkommensteuergesetz können Käufer von Denkmalimmobilien etwaige Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die aufgrund einer erhöhten Abschreibung anfallen, mit ihrem zu versteuernden Einkommen verrechnen. Dabei können innerhalb von 12 Jahren Modernisierungskosten zu 100 % (einschließlich anteiliger Nebenkosten) geltend gemacht werden. Zum Beispiel können während der ersten 8 Jahre 9 % der Denkmal-Afa und während der restlichen 4 Jahre 7 % genutzt werden. Ebenfalls kann die Abschreibung, die auf den Altbauanteil fällt, geltend gemacht werden (2 % bzw. 2,5 %). In die Berechnung fließen auch Finanzierungskosten und Mieterträge ein.
So bietet die Investition in eine Denkmalimmobilie Steuervorteile durch einen hohen und beschleunigten Steuerrückfluss innerhalb von 12 Jahren, der im Nachhinein den Kaufpreis bzw. die Tilgung de facto senkt. Allerdings sind besondere formale Anforderungen zu beachten, wie eine behördliche Bescheinigung, die zwingend vor Ausführung von Baumaßnahmen vorliegen muss.
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