FAMILIENGESELLSCHAFTEN ZUR GESTALTUNG DER VERMÖGENSNACHFOLGE (TEIL II)

Dobler & Partner // 19/11/2021  

Im Oktober-Beitrag haben wir bereits zu den grundlegenden Punkten von Familiengesellschaften als Instrument der Nachfolgeplanung informiert. Diesen Monat gehen wir auf wesentliche Schritte bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ein. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrer individuellen Situation und erstellen einen Überblick zum zeitlichen Ablauf und den zu erwartenden Kosten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserer Kanzlei in Freiburg.

Flexibel, intelligent, rentabel – die Familiengesellschaft als Form der Vermögensnachfolge

Familiengesellschaften sind vor allem zur Bündelung und Weitergabe von Privatvermögen interessant. Während es hier um die reine Vermögensnachfolge geht, kann aber auch Betriebsvermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge durch eine Familiengesellschaft gebündelt und verwaltet werden. Unternehmer und Führungskräfte verfügen heute oft über beträchtliche Vermögenswerte, auch in Form von privaten Immobilien sowie Geld und Wertpapieren. Aus steuerlicher Sicht kann es empfehlenswert sein, Ehegatten und Kinder noch zu Lebzeiten daran zu beteiligen. Unternehmer und Vorstände minimieren mit einer frühzeitigen Übertragung auf Angehörige Haftungsrisiken oder treten der Sorge vor Zerschlagung des Vermögens – zum Beispiel durch Scheidung, Erbfälle oder Gläubigerzugriff – entgegen.
Ein weiterer Punkt ist der häufige Wunsch der Schenkenden, bis zum eigenen Tod oder zumindest noch möglichst lange die Kontrolle über das Vermögen zu behalten und dafür auch Instrumente in Form von möglichen Rückforderungen zur Hand zu haben. Dass die klassischen Regelungen der Vermögensnachfolge diese Form der Kontrolle nicht bieten, ist ein starkes Argument für Familiengesellschaften zur Vermögensnachfolge.

Die Konzeption und Umsetzung von Familiengesellschaften für Unternehmer und Privatpersonen ist eine komplexe Angelegenheit, für die Fachwissen und Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht unabdingbar sind.
Unser Vorgehen umfasst, nachdem wir zunächst einen individuellen Vermögensnachfolge-Plan auf der Grundlage der Vermögens- und Familiensituation erstellt haben, die Erarbeitung des Familiengesellschaftsvertrags einschließlich Gründungsdokumenten, Einbringungsverträgen oder Anteilsübertragungen. Die Gestaltung der einzelnen Punkte dieses Vertrags hängt von individuellen Umständen ab, zum Beispiel der Art und Größe des Unternehmens bzw. des Familienvermögens und der Anzahl der involvierten Personen.

Nach der Ausgestaltung des Vertrags bereiten wir Notartermine vor, stimmen uns mit Finanzämtern ab und erstellen Schenkungsteuererklärungen. Möglicherweise ist auch, falls Minderjährige beteiligt sind, eine Absprache mit dem Familiengericht notwendig.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Gerne informieren wir Sie über alle Einzelheiten und beraten Sie persönlich. Unser Team unterstützt Sie kompetent zum Thema Vermögensnachfolge und zu allen Bereichen des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei Dobler in Freiburg.

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