STEUERVORTEILE DURCH IMMOBILIEN ALS KAPITALANLAGE

Dobler & Partner // 18/01/2022  

Welche Steuervorteile ergeben sich durch den Kauf einer Immobilie? Investitionen in Immobilien bieten den Eigentümern vor allem dann Vorteile, wenn sie die Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den Einzelheiten in Bezug auf langfristige Steuervorteile bei der Vermietung von Immobilien.

Steuervorteile und solide Einnahmen bei Immobilien als Kapitalanlage

Immobilien sind grundsätzlich eine sichere Geldanlage und auch als Baustein der Altersvorsorge empfehlenswert. Obwohl damit zu rechnen ist, dass das derzeitige Preisniveau in den kommenden Jahren zumindest nicht noch weiter ansteigen wird, unterliegen Immobilien – je nach Lage und Einstandspreis – kaum einem Preisverfall.

Die Mieteinnahmen von Immobilien-Eigentümern fallen unter die Einkommenssteuer und müssen in der Steuererklärung entsprechend aufgeführt sein. Vermieter können mehrere Möglichkeiten nutzen, ihre Steuerlast zu senken. Darunter fallen die Erwerbskosten, Kosten für eine Renovierung und für die Suche nach Mietern (zum Beispiel Immobilienanzeigen, Maklerhonorar, Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises etc.).

Erwerbskosten, Reparatur- und Renovierungskosten, Hausnebenkosten möblierte Wohnung

Die Erwerbskosten gehören bei Vermietung über die Abschreibung für Anschaffung (AfA) zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten, allerdings nur die Kosten des Gebäudes, nicht der Grund und Boden. Auch die Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notar- oder Maklerkosten, gegebenenfalls das Architektenhonorar) können steuerlich geltend gemacht werden.
Reparatur- und Renovierungskosten können Vermieterinnen und Vermieter entweder direkt oder verteilt auf bis zu fünf Jahren steuerlich geltend machen.
Hausnebenkosten können auf die Mieter umgelegt werden und gelten steuerlich als Einkünfte. Allerdings gehören auch sie zu den steuerlich abziehbaren Werbungskosten.
Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung können die Einrichtungskosten für Mobiliar und Ausstattung bis zu einem Betrag von 800 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Darüber hinaus können auch Anwaltsgebühren und Prozesskosten, falls diese in Zusammenhang mit der Vermietung stehen, steuerlich geltend gemacht werden.

Haben Sie weitere Fragen zu den Steuervorteilen durch den Erwerb einer Immobilie? Gerne beraten wir Sie persönlich und informieren Sie über alle wichtigen Einzelheiten. Unser fachlich versiertes Team berät Sie kompetent und zuverlässig zu diesem Thema und zu allen Fragen des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei Dobler in Freiburg.

Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
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