RECHTSSICHERE GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERVERTRÄGE

Dobler & Partner // 17/02/2022  

Rechtlich korrekt abgeschlossene GmbH-Geschäftsführerverträge sind für alle Beteiligten eine wichtige Absicherung. Sie regeln die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und stellen, je nach Unternehmensgröße, Geschäftsbereich und Branche, ein komplexes Vertragskonstrukt dar. Welche grundlegenden Anforderungen in GmbH-Geschäftsführer-Verträge gehören, erläutern wir in diesem Beitrag. Gerne beraten wir Sie persönlich zu weiteren Einzelheiten und individuell bedingten Vertragsbedingungen.

Unsere Expertise für rechtssichere GmbH-Geschäftsführerverträge

Für jede GmbH sind die Geschäftsführung (bestehend aus einem oder mehreren Geschäftsführern) sowie eine Gesellschafterversammlung vorgeschrieben. Möglich sind Fremd-Geschäftsführer – hier ist der Geschäftsführer nicht zugleich Gesellschafter – und Gesellschafter-Geschäftsführer. Dieser Unterschied macht sich im Rahmen des Geschäftsführervertrags hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts sowie des Risikos von verdeckten Gewinnausschüttungen bemerkbar. Die Erzielung der gewünschten Rechtsfolgen bei der Vermeidung oder Herbeiführung einer Sozialversicherungspflicht, die Höhe der Vergütung sowie das „Ob“ und „Wie“ eines Anspruchs auf Tantiemen etc. sind die zentralen Teile von GmbH-Geschäftsführerverträgen.

Unser Fachwissen stellt sicher, dass alle wichtigen Punkte sorgfältig erörtert und festgelegt werden. Wir sind auf Wunsch in Bezug auf den Entwurf oder eine Vertrags-Anpassung an der Seite unserer Mandanten und prüfen und optimieren bestehende Verträge in steuer- und sozialversicherungsrechtlicher sowie in gesellschafts- und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Ebenso begleiten und beraten wir die Vertragsverhandlungen, sowohl zu neuen wie auch zu bestehenden Geschäftsführerverträgen.

Es versteht sich von selbst, dass die Gestaltung von GmbH-Geschäftsführerverträgen von der Branche, der Unternehmensgröße, dem Geschäftsbereich und der Gesellschafterstruktur abhängt. Allerdings gibt es unabdingbare Regelungsbereiche, die für alle GmbH-Geschäftsführerverträge gelten. Dazu gehören unter anderem der Umfang der Vertretungsbefugnis bzw. der Geschäftsführerbefugnis und deren nachträgliche Änderungsmöglichkeiten, die Vergütung (und ggf. weitere Leistungen), die Vertragslaufzeit und die Beendigungs-Modalitäten des Vertrags, sowie Haftungsfragen und Wettbewerbsverbot.

Profitieren Sie von unserer Expertise, wenn es um die Ausgestaltung von GmbH-Geschäftsführerverträgen geht.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem komplexen Thema? Gerne informieren wir Sie über wichtige Einzelheiten und beraten Sie persönlich. Unser fachlich versiertes Team unterstützt Sie kompetent zum Thema GmbH-Geschäftsführerverträge und zu allen Bereichen des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei Dobler in Freiburg.

Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer

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