GMBH-JAHRESABSCHLÜSSE

Dobler & Partner // 21/09/2021  

Jahresabschlüsse verschaffen Unternehmen und Finanzbehörden nach dem Ende eines Geschäftsjahres einen Überblick über den Stand des Unternehmens. Dabei handelt es sich um komplexe Dokumente mit festgelegten Bestandteilen und Fristen. Unsere Kanzlei fertigt GmbH-Jahresabschlüsse nach Handels- bzw. Steuerrecht unter Beachtung aller gesetzlichen Regelungen und individuellen Besonderheiten. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu unserem Prozedere bei GmbH-Jahresabschlüssen sowie zu den Ihren Betrieb betreffenden Einzelheiten. Im folgenden Beitrag informieren wir zu den Eckpunkten von GmbH-Jahresabschlüssen.

Unser Fachwissen bei der Erstellung von GmbH-Jahresabschlüssen

Klassische handelsrechtliche und steuerrechtliche Jahresabschlüsse sind umfangreicher als die einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR). Für die Rechtsformen der GmbH und GmbH & Co.KG, oHG, KG, UG, gGmbH, gUG, AG und KGaA sind Jahresabschlüsse ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder einem Gewinn von 60.000 Euro pro Jahre zwingend vorgeschrieben.
Jahresabschlüsse ermitteln die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Bilanz eines Geschäftsjahres; außerdem enthalten sie – abhängig von der Unternehmensgröße – gegebenenfalls einen Lagebericht und einen Anhang.

  • Die GuV wird auf Grundlage der Salden der Erfolgskonten der Finanzbuchhaltung erstellt: An erster Stelle die Erträge, dann die Aufwendungen und zum Schluss die Differenz von beidem in Form von Gewinn oder Verlust.
  •  Die Bilanz ist eine Aufstellung des Geschäftsvermögens und besteht aus der Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite nennt das gesamte betriebliche Vermögen (zum Beispiel in Form von Immobilien, Einrichtung, Warenbeständen, Bankguthaben, Kassenbestand). Die Passivseite vermerkt das Eigenkapital und die betrieblichen Verbindlichkeiten (zum Beispiel Bankkredite); auch der Gewinn oder Verlust wird auf der Passivseite verbucht.

Kleine Unternehmen profitieren von zahlreichen Vereinfachungen und könnten GuV, Bilanz, Lagebericht und Anhang theoretisch selbst erstellen. Allerdings empfiehlt sich angesichts der in § 267 Abs.3 HGB festgelegten Vorschriften und Ausnahmen bereits für Kleinstkapitalgesellschaften die Beauftragung eines versierten Steuerberaters wie der Kanzlei Dobler & Partner, der das Unternehmen auch vor den Finanzbehörden vertritt. Mit der Hinzuziehung eines Steuerberaters verlängern sich außerdem die Abgabefristen beim Finanzamt für den Jahresabschluss samt Steuererklärung.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem wichtigen Thema? Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten und beraten Sie persönlich. Unser fachlich versiertes Team unterstützt Sie kompetent zum Thema GmbH-Jahresabschlüsse und zu allen Bereichen des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei Dobler in Freiburg.

Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer

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