Das Jahressteuergesetz 2018 soll – nach dem Referentenentwurf vom Juni 2018 und dem fertigen Regierungsentwurf vom August – bis zum 31.12. 2018 umgesetzt werden. Unser Team von der Kanzlei Dobler in Freiburg informiert Sie zu den wichtigsten Änderungen, die das Jahressteuergesetz 2018 mit sich bringt.
Was ist neu im Jahressteuergesetz 2018?
Das Jahressteuergesetz 2018 (offiziell „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“) soll das derzeit geltende Steuerrecht optimieren, indem fachlich gebotene und notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht umgesetzt werden. Dazu gehören wichtige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung; außerdem die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Darüber hinaus sieht das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen vor.
Hervorzuheben sind folgende Regelungen:
1. Neuregelungen aufgrund des Urteils des BVerG zum Verlustabzug bei Körperschaften
2. Abzug von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG
3. Vereinfachung von (grenzüberschreitenden) elektronischen Dienstleistungen
4. Folgeänderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
5. Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz
6. Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung von Gutscheinen in der EU
7. Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG)
Gerne informieren wir Sie persönlich und detailliert zu diesen Neuregelungen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin in unserer Kanzlei in Freiburg. Dobler & Partner berät Sie kompetent und zuverlässig zu allen Aspekten des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung.
Dobler & Partner Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer