Die unerwartete Aberkennung des Selbständigen-Status‘ durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung kann für das betroffene Unternehmen eine teure und riskante Angelegenheit werden. Die umstrittene Praxis betrifft, obwohl sie seit vielen Jahren diskutiert wird, immer wieder Gesellschafter-Geschäftsführer im Rahmen des sogenannten Statusfeststellungsverfahrens. Dieses wird auf schriftlichen Antrag oder im Rahmen von Betriebsprüfungen von der Rentenversicherung angestrengt. Es soll etwaige Scheinselbständigkeiten eindeutig feststellen und Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus ausräumen.
Das Risiko, unwissentlich nicht selbständig zu sein, sollten Gesellschafter und Geschäftsführer keinesfalls eingehen. Gerne informieren wir Sie auch persönlich zu dieser Thematik. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin zur Klärung der Fakten in unserer Kanzlei in Freiburg.
Selbständig oder festangestellt? Worauf es bei der Statusfeststellung ankommt
Scheinselbständigkeit mit unter Umständen sehr hohen Nachzahlungen von nicht gezahlten Sozialbeiträgen: Ein Schreckensszenario vor allem für kleine Unternehmen. Über vier Jahre können Sozialbeiträge rückwirkend eingefordert werden und sich rasch auf fünf- oder sechsstellige Beträge summieren.
Dieser Fall kann zum Beispiel dann eintreten, wenn ein Geschäftsführer nur einen Minderheitsanteil am Unternehmen hält. Um trotzdem als Selbständiger zu gelten, muss dann eine umfassende Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag verankert sein (B 12 R 25/18). Das bedeutet, dass Geschäftsführer in der Regel nur dann noch den Selbständigen-Status innehaben, wenn sie mehr als 50 Prozent am Stammkapital halten oder ein Vetorecht ausdrücklich vereinbart wurde, obwohl ihr Anteil geringer ist.
Wer von einem freiwilligen oder verbindlichen Statusfeststellungsverfahren betroffen ist und das Ergebnis der Prüfung anzweifelt, kann Widerspruch und bei mangelndem Erfolg Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Allerdings liegt die Nachweispflicht für eine fehlerhafte Status-Einschätzung beim Antragsteller. Die Kanzlei Dobler berät Sie umfassend zu ihrem Versicherungsstatus und bei der Nachvollziehung des Status-Bescheids.
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Dobler & Partner mbB
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