INFORMATIONEN ZUR GRUNDSTEUERREFORM

Dobler & Partner // 26/04/2022  

Im Zuge der Grundsteuerreform werden bundesweit alle Grundstücke neu bewertet.

Neben dem Bundesmodell haben sich einzelne Bundesländer zu abweichenden Berechnungsmodellen entschlosse; Baden-Württemberg sieht beispielsweise ein sog. modifiziertes Bodenwertmodell vor, bei dem weniger Daten für Wohnimmobilien benötigt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einzureichen – maßgebend ist hierbei, wer Eigentümer des Grundstücks am 01.01.2022 war.

Feststellungserklärungen sollen individuell heruntergeladen und digital verschickt werden

Die sogenannten „Feststellungserklärungen“ können ab dem 1. Juli 2022 eingereicht werden, die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.

Diese Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt (weitere Informationen hierzu finden Sie z.B. unter www.grundsteuer-bw.de).

Unseren Bestandsmandanten sind wir gerne bei der Abgabe dieser Erklärung behilflich:

Da der Abgabezeitraum zeitlich sehr begrenzt ist und nach dem 31.10.2022 Verspätungszuschläge erhoben werden, benötigen wir Ihren Auftrag und die Unterlagen (siehe beigefügte Checkliste) bis zum 31.05.2022, um diese rechtzeitig prüfen und verarbeiten zu können.

Eine Checkliste der benötigten Unterlagen (nach derzeitigem Stand der vorhandenen Informationen der zuständigen Behörden) fügen wir dieser Information bei (siehe unten). Bei der Recherche der Bodenrichtwerte, den Flächenberechnungen und sonstigen Fragen zu den benötigten Unterlagen sind wir gerne behilflich, soweit diese Angaben/ Informationen Ihnen nicht vorliegen.

Wir beraten Sie erfahren und verlässlich zu allen Fragen des Steuerrechts und der Wirtschafts- und Rechtsberatung. Profitieren Sie von den fachübergreifenden Mehrfachqualifikationen unseres Teams

Dobler & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
vereidigter Buchprüfer

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Checkliste Unterlagen Grundsteuer 2022

Wohngebäude Baden-Württemberg

• Grundbuchauszug (aktuell): erhältlich über das zuständige Grundbuchamt
• Aktenzeichen des Finanzamtes und ID des Grundstücks: private Eigentümer erhalten hierzu noch ein Anschreiben des Finanzamtes BW

Wohngebäude übrige Bundesländer

• Grundbuchauszug (aktuell): erhältlich über das zuständige Grundbuchamt
• Aktenzeichen des Finanzamtes und ID des Grundstücks : erhältlich über das zuständige Finanzamt
• Flächenberechnungen zu Wohn- und Nutzflächen
• Grundrisse
• Baujahr
• Anzahl der Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen
• Wesentliche Modernisierungen in den letzten 10 Jahren?

Betriebsgebäude (auch Land- und Forstwirtschaft) gesamte Bundesrepublik

• Grundbuchauszug (aktuell): erhältlich über das zuständige Grundbuchamt
• Aktenzeichen des Finanzamtes und ID des Grundstücks : erhältlich über das zuständige Finanzamt
• Flächenberechnungen zu Nutzflächen
• Grundrisse
• Baujahr
• Angaben zur Bauweise, z.B. Mauerwerk, Holzständerbauweise oder Metallbauweise
• Anzahl der Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen
• Wesentliche Modernisierungen in den letzten 10 Jahren?

Für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe sowie sonstige eigentumsgleiche Rechte, etc. werden noch weitere Angaben benötigt, die wir Ihnen nach Bekanntwerden noch mitteilen werden.

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